Kommunale Wärmplanung - Entwurf des Wärmeplans
Die Stadt Marbach am Neckar ist nach § 4 Abs. 2 WPG verpflichtet, einen Wärmeplan bis spätestens 30.06.2028 zu erstellen. Der Gemeinderat der Stadt Marbach am Neckar hat in der Sitzung des technischen Ausschusses am 24.10.2024 mit vorliegendem Förderbescheid des Landes Baden-Württemberg den Beschluss gefasst, einen Plan gemeinsam mit dem Fachbüro ebök GmbH aus Tübingen erstellen zu lassen.
Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist, das Stadtgebiet auf erneuerbare Wärmeversorgung zu untersuchen, eine Bestands- und darauf aufbauend eine Potenzialanalyse durchzuführen sowie Maßnahmen der zentralen und dezentralen Wärmeversorgung aufzuzeigen. Der Geltungsbereich der kommunalen Wärmeplanung betrifft das gesamte Stadtgebiet. Entsprechend §13 Abs. 4 WPG wird der Entwurf des Wärmeplans bis Anfang Juni offengelegt, siehe hierzu https://www.schillerstadt-marbach.de/leben-soziales/klimaschutz/kommunale-waermeplanung/.
Während des Auslegungszeitraums laden wir Sie herzlich zur öffentlichen Informationsveranstaltung im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung am Mittwoch, 20. Mai 2026 um 18 Uhr in der Stadthalle (Schillerhöhe 12, 71672 Marbach am Neckar) ein. Das Büro ebök und die Stadtverwaltung werden den Entwurf des Wärmeplans vorstellen, sowie Fragen und Anmerkungen vor Ort beantworten.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.